Motorrad Führerschein Ratingen

Aufstieg A1➞A2➞A
& Erweiterung B196

Wer bereits einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Ein Führerschein der Stufe B kann zur Schlüsselzahl B196 erweitert werden.

weitere Informationen
Motorradführerschein Klasse A/A1/A2/AM in Ratingen

Aufstieg & Erweiterung

Motorrad
Führerschein

Aufstieg

A1➞A2

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)

Aufstieg

A2➞A

Hubraum ≤ 125 cm³
Motorleistung ≤ 11 kW Leistung/Leergewicht ≤ 0,1 kW/kg

Erweiterung

B196

Hubraum ≤ 125 cm³
Motorleistung ≤ 35 kW Leistung/Leergewicht ≤ 0,2 kW/kg

Motorrad-Führerschein

Aufstieg A1➞A2➞A
& Erweiterung B196

Beim Motorradführerschein kann man zwischen den Klassen A/A1/A2 wählen.

Der Stufenführerschein berechtigt zunächst für die leistungsreduzierte Klasse A2, nach zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich Ein Direkteinstieg in die Klasse A ist nur mit einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad mit 44 kW oder mehr möglich

Motarrad-Führerschein in Ratingen
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Hier findet ihr alle Informationen für die Aufstiegsregelung A1➞A2➞A und Erweiterung Erweiterung B196

Aufstieg A1➞A2➞A Erweiterung B196

Aufstiegsregelung

Alle Informationen zum Aufstieg A1➞A2➞A

- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
- Vorbesitz muss mindestens 2 Jahre betragen
- Kleinkraftrad - 125er
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Keine Drosslung über einer Leistung von 70kW
- 12 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- Erweiterung 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte klassenspezifisch A (á 90 Minuten)
- 12 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Theorieunterricht entfällt - Theorie-Prüfung entfällt - Praktische-Prüfung ja aber verkürzt - Antrag beim Amt frühestens 6 Monate vor Mindestalter
- Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor Mindestalter
- Praktische-Prüfung frühestens 1 Monte vor Mindestalter
- Mindestalter 18 Jahre ( auch Aufsteiger)
- Vorbesitz von A2
- Vorbesitz muss mindestens 2 Jahre betragen
- Hubraum über 50 ccm
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h
- Trikes über 15kW
- 12 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- Erweiterung 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte klassenspezifisch A (á 90 Minuten)
- 12 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Beinhaltet die Klasse AM, A1
- Antrag beim Amt frühestens 6 Monate vor Mindestalter
- Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor Mindestalter
- Praktische-Prüfung frühestens 1 Monte vor Mindestalter

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Alle Informationen zur Erweiterung B196

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und 5 Jahre im Besitz eines Autoführerscheins der Klasse B ist, kann die Erweiterung B196 erwerben.

Mit der Erweiterung B196 können Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) bis zu 125ccm Hubraum und maximal 11kW Motorleistung (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet.

Die Klasse B196 ist eine Aufwertung der Klasse B und daher keine Erteilung der Klasse A1! Ein späterer Stufenaufstieg in die Klasse A2 ist nicht möglich. Dafür muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen. Außerdem gilt diese Eintragung nur national, es darf damit also ausschließlich in Deutschland gefahren werden, nicht in anderen Ländern der EU!

- 5 Jahre in Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
- Kleinkraftrad - 125er
- Hubraum max. 125ccm
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Mindestens 5 Fahrstunden (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte (á 90 Minuten)
- Keine Prüfung erforderlich
- Keine Prüfung erforderlich
- Kein Stufenaufstieg möglich(!)
- Nur in Deutschland gültig