Wer bereits einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Ein Führerschein der Stufe B kann zur Schlüsselzahl B196 erweitert werden.
weitere InformationenAufstieg & Erweiterung
Aufstieg
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
Aufstieg
Hubraum ≤ 125 cm³
Motorleistung ≤ 11 kW
Leistung/Leergewicht ≤ 0,1 kW/kg
Erweiterung
Hubraum ≤ 125 cm³
Motorleistung ≤ 35 kW
Leistung/Leergewicht ≤ 0,2 kW/kg
Motorrad-Führerschein
Beim Motorradführerschein kann man zwischen den Klassen A/A1/A2 wählen.
Der Stufenführerschein berechtigt zunächst für die leistungsreduzierte Klasse A2, nach zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich
Ein Direkteinstieg in die Klasse A ist nur mit einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad mit 44 kW oder mehr möglich
Hier findet ihr alle Informationen für die Aufstiegsregelung A1➞A2➞A und Erweiterung Erweiterung B196
Aufstieg A1➞A2➞A Erweiterung B196Aufstiegsregelung
Motorradfahren mit dem Autoführerschein
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und 5 Jahre im Besitz eines Autoführerscheins der Klasse B ist, kann die Erweiterung B196 erwerben.
Mit der Erweiterung B196 können Krafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) bis zu 125ccm Hubraum und maximal 11kW Motorleistung (15 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet.
Die Klasse B196 ist eine Aufwertung der Klasse B und daher keine Erteilung der Klasse A1! Ein späterer Stufenaufstieg in die Klasse A2 ist nicht möglich. Dafür muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
Außerdem gilt diese Eintragung nur national, es darf damit also ausschließlich in Deutschland gefahren werden, nicht in anderen Ländern der EU!