Mofa und Roller
Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. 4 kW Dauer-Nennleistung (Elektroantrieb) sowie 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM ist 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Führerschein Klasse AM allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig.
Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden.
Hier findet ihr alle Informationen für den Roller Führerschein Klasse AM sowie die Mofa-Prüfbescheinigung
Klasse AM Mofa-PrüfbescheinigungKlasse AM
Der Führerschein Klasse AM kann bereits mit 15 Jahren erworben werden und erlaubt das führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50cm³ bzw. einer Leistung von maximal 4 kW
Die Ausbildung für die Klasse AM umfasst 12 Theoriestunden Grundwissen (á 90 Minuten) sowie 4 klassenspezifische Theorieustunden (á 90 Minuten)
Der Führerschein Klasse AM ist in den Klassen A1, A2, A enthalten.
Mofa-Prüfbescheinigung
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer einem Hubraum von maximal 50cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Fahrzeuge mit nur einen Sitzplatz.
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bereits im Alter von 15 Jahren abgelegt werden und wird direkt nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt.