Mofa und Roller Führerschein Ratingen

Roller & Mofa
Führerschein

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM und die Mofa-Prüfbescheinigung können bereits mit 15 Jahren erworben werden. zweirädrigen Kraftfahrzeugen

weitere Informationen

Klasse AM & Prüfbescheinigung

Mofa & Roller
Führerschein

Klasse AM

Rollerführerschein

Hubraum ≤ 50 cm³
Motorleistung ≤ 4 kW

Mofa

Prüfbescheinigung

Höchstgeschwindigkeit 25km/h

Mofa und Roller

Führerschein Klasse AM und Mofa-Prüf­be­scheinigung

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw. 4 kW Dauer-Nennleistung (Elektroantrieb) sowie 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM ist 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Führerschein Klasse AM allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig.

Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden.

Führerscheinklasse Klasse AM
Auf dieser Seite

Hier findet ihr alle Informationen für den Roller Führerschein Klasse AM sowie die Mofa-Prüfbescheinigung

Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung

Klasse AM

Alle Informationen zum Rollerführerschein Klasse AM

Der Führerschein Klasse AM kann bereits mit 15 Jahren erworben werden und erlaubt das führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50cm³ bzw. einer Leistung von maximal 4 kW

Die Ausbildung für die Klasse AM umfasst 12 Theoriestunden Grundwissen (á 90 Minuten) sowie 4 klassenspezifische Theorieustunden (á 90 Minuten)

Der Führerschein Klasse AM ist in den Klassen A1, A2, A enthalten.

- Kein Vorbesitz erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- Sehtest
- Biometrisches Passbild
Zweirädrige Fahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit 45km/h
- Hubraum max. 50ccm
- Nutzleistung 4KW

Dreirädrige Fahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit 45km/h
- Hubraum max. 50ccm
- Nutzleistung 4KW

Vierrädrige Fahrzeuge
- Höchstgeschwindigkeit 45km/h
- Hubraum max. 50ccm
- Nutzleistung 4KW
- Gewicht max. 350kg

- 12 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte klassenspezifisch A (á 90 Minuten)
- keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- kein Beginn der Probezeit durch den Erwerb

Mofa-Prüfbescheinigung

Alle Informationen zur Mofa-Prüfbescheinigung

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einer einem Hubraum von maximal 50cm³ bei Verbrennungs­motoren. Fahrzeuge mit nur einen Sitzplatz.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kann bereits im Alter von 15 Jahren abgelegt werden und wird direkt nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt.

- kein Vorbesitz erforderlich
- biometrisches Passbild
- Ausweisdokument
- Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h
- Erwerb direkt nach bestandener Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
- 6 Theorieunterrichte (· 90 Minuten)
- 1 Fahrstunde (90 Minuten)