Bus Führerschein
Mit einem Führerschein der Klassen D/DE dürfen Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gefahren werden.
Der Busführerschein ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Fahrgäste transportiert. Dies betrifft vor allem Fahrer von Linien- und Reisebussen. Der Führerschein der Klasse D erlaubt Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750kg. Die Klasse DE erlaubt das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über 750kg.
Hier findet ihr alle Informationen für LKW Führerscheine der Klassen C/CE/C1/C1E
Führerschein Klasse D Führerschein Klasse DEBus Führerschein
Der Busführerschein Klasse D ist verpflichtend für Fahrzeugführer, die gewerblich Fahrgäste transportieren, also überwiegend Fahrer von Linien- und Reisebussen.
Das Mindestalter für die Klasse beträgt 24 Jahre. Ein Vorbesitz der Führerschein Klasse B ist erforderlich. Ein Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden. Die theoretische Ausbildung konzentriert sich auf Verkehrsregeln, Sicherheit und Personenbeförderungsvorschriften. Die praktische Ausbildung umfasst das Fahren eines Omnibusses und das Üben von Manövern.
- Mindestalter 24
- Vorbesitz B (PKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen (ohne Fahrzeugführer)
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Klasse D1
Bei Vorbesitz von Klasse B:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- Bei Klasse B: 18 Theorieunterrichte klassenspezifisch C1 (á 90 Minuten)
- Bei Klasse C1: 12 Theorieunterrichte klassenspezifisch C1 (á 90 Minuten)
Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 8 Theorieunterrichte klassenspezifisch C1 (á 90 Minuten)
Bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
- 45 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
- 33 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse C bis 2 Jahre
- 14 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse C mehr als 2 Jahre
- 7 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse D1
- 20 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 5 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Klasse D wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK).
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.
Bus mit Anhänger
Der Bus Führerschein der Klasse DE erweitert die Klasse D, wodurch auch Anhänger gezogen werden dürfen, die schwerer als 750 kg sind.
Das Mindestalter für die Klasse DE beträgt ebenfalls 24 Jahre. Ein Vorbesitz der Führerscheinklasse B und D ist erforderlich. Die Ausbildung für die Klasse DE baut auf der Grundausbildung für die Klasse D auf und beinhaltet das Fahren mit einem Anhänger.
- Mindestalter 24
- Vorbesitz B und D erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Praxis:
- entfällt
Theorie:
- 4 Grundstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Die Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK).
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.