LKW Führerschein
Mit einem Führerschein der Klassen C/CE/C1/C1E dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gefahren werden.
Die Führerschein Klasse C erlaubt das Fahren von Lkw über 3,5 Tonnen, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen. Die Klasse C1 ermöglicht das Fahren von Kleinlastwagen bis 7,5 Tonnen. Die Klasse CE erlaubt das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über 750kg mit einem Lkw, C1E ermöglicht dies für Kleinlastwagen.
Hier findet ihr alle Informationen für LKW Führerscheine der Klassen C/CE/C1/C1E
Führerschein Klasse C Führerschein Klasse CELKW Führerschein
Die Klasse C, auch als Lkw-Führerschein bezeichnet, umfasst Lkw, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen.
Er ist Voraussetzung für eine Arbeit als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr auf der Straße. Es dürfen nicht mehr als 9 Personen (inkl. Fahrzeugführer) befördert werden. Dieser Führerschein ermöglicht auch das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von bis zu 750 kg.
- Mindestalter 21 (18 siehe HINWEIS)
- Vorbesitz B (PKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (ohne Fahrzeugführer)
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- Klasse C1
Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 10 Theorieunterrichte klassenspezifisch C (á 90 Minuten)
(bei Vorbesitz C1: oder D:1 4 Doppelstunden und bei D: 2 Doppelstunden)
Klasse B auf C:
- 10 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Klasse C1 auf C
- 7 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten)
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
(Solo: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten)
(Zug: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
LKW Führerschein mit Anhänger
Der CE-Führerschein erweitert die Klasse C, wodurch auch Anhänger gezogen werden dürfen, die schwerer als 750 kg sind.
Mit der Klasse CE können also die schwersten Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger geführt werden. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
Anwärter für den Führerschein der Klasse CE müssen bereits den C-Führerschein besitzen.
- Mindestalter 21 (18 siehe HINWEIS)
- Vorbesitz C erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 4 Theorieunterrichte klassenspezifisch C (á 90 Minuten)
Klasse C auf CE:
- 10 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
(Solo: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 0 Nachtfahrten)
(Zug: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
LKW Führerschein
Der C1-Führerschein ermöglicht das Führen von Lkw bis max. 7,5 t und erlaubt da Ziehen eines Anhängers mit einem Gewicht von bis zu 750 kg.
Anwärter auf die C1-Fahrerlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1 ist 18 Jahre. Im gewerblichen Güterverkehr darf der Inhaber allerdings erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.
- Mindestalter 18
- Vorbesitz B (PKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)
Erweiterung:
- 6 Theorieunterrichte Grundwissen (á 90 Minuten)
- 6 Theorieunterrichte klassenspezifisch C1 (á 90 Minuten)
- 5 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
LKW Führerschein
Der C1E-Führerschein ermöglicht das Führen von Lkw bis max. 7,5 t und erlaubt da Ziehen eines Anhängers mit einem Gewicht von über 750 kg.
Anwärter auf die C1-Fahrerlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1 ist 18 Jahre. Im gewerblichen Güterverkehr darf der Inhaber allerdings erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren.
- Mindestalter 18, wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Mindestalter 21
- Vorbesitz C1 (LKW) erforderlich
- Erste-Hilfe-Kurs (Dauer 9 Stunden)
- augenärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- ärztliche Bescheinigung über deinen Gesundheitszustand (nicht älter als 1 Jahr)
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer als 750kg war.
- Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg.
- Keine Theorieprüfung
- 5 Pflichtstunden (á 45 Minuten) Sonderfahrten
(3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 2 Nachtfahrten)
Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.